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Eine Frage, die immer wieder gestellt wirdDer Privatpreis des verschriebenen Medikaments liegt unter der Rezeptgebühr (ab 1.1.2012 Euro 5,15). Welchen Betrag muß ich bezahlen? Antwort: Beträgt der Privatpreis (inkl. MWSt.) eines Medikaments, welches auf einem Kassenrezept verordnet wurde, weniger als 5,15 Euro, so muss selbstverständlich nur der Privatpreis bezahlt werden!!! In jedem Fall muss bei einem rezeptpflichtigen Medikament, auch wenn es weniger als Euro 5,15 privat kostet, vom Arzt ein Rezept ausgestellt werden. |
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