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Neuerungen 2004
Die Rezeptgebühr, das ist der von den Krankenkassen verfügte Selbstbehalt bei Arzneimitteln, beträgt ab 1.1.2004 Euro 4,35 pro Packung.
Für gebührenbefreite Patienten werden die Kosten wie bisher von den Krankenkassen übernommen.
Die Apothekengebühren für die Medikamentenausgabe im Nacht- und Feiertagsdienst bleiben unverändert (siehe unter dem Link "Bereitschaft").
Angekündigte weitere Neuerungen betreffend Änderungen in der Chefarztpflicht und eine Herabsetzung der Rezeptgebühr für sogenannte Generica (billigere "Nachbau"-Medikamente nicht mehr urheberrechtlich geschützten Wissensstandes) sind erst für das Frühjahr 2004 zu erwarten. Die österreichischen Apotheker sind bemüht, bei der geplanten Steuerreform 2005 eine Absenkung der 20% Umsatzsteuer auf Arzneimittel auf den vergünstigten Satz von 10% zu erreichen. Erst damit kann die Kostenwahrheit und Chancengleichheit im Vergleich zu anderen europäischen Ländern garantiert werden.
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